Visum
Deutsche und andere EU-Bürger
Praktika in der EU
Ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis sind nicht erforderlich.
Praktika in Programmländern außerhalb der EU
In den nicht EU-Ländern wie der Türkei können ein Visum sowie eine Aufenthalts- und/oder Arbeitserlaubnis erforderlich sein. Meist ist das Verfahren für Teilnehmer*innen am Erasmus+ Programm inzwischen stark vereinfacht worden. Für Praktika von bis zu drei Monaten reicht in der Regel ein einfaches Touristenvisum.
Informieren Sie sich in jedem Fall rechtzeitig bei der zuständigen Botschaft und weisen darauf hin, dass Sie am Erasmus-Programm teilnehmen!
Praktika Weltweit
Bei einem Praktikum außerhalb der europäischen Programmländer haben Sie den gleichen Status (Drittland) wie die Drittstaatler, die in Deutschland studieren und dann mit Erasmus in ein anderes europäisches Land einreisen möchten. Deshalb trifft für Sie alles zu, was unten im Anschluss unter Drittstaatler steht. Nur um die Wiedereinreise nach Deutschland brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen.
Informieren Sie sich in jedem Fall rechtzeitig bei der zuständigen Botschaft und weisen darauf hin, dass Sie am Erasmus-Programm teilnehmen! Und kümmern Sie sich frühzeitig um das Visum. Das Visumsverfahren dauert in der Regel länger (3 Monate) als die Bewerbung um das Erasmus-Stipendium (1 Monat).
Drittstaatler / Nicht-EU Bürger
Auch Studierende und Absolvent*innen ohne EU-Staatsbürgerschaft können ein oder mehrere Praktika im europäischen Ausland durchführen und dafür eine Erasmus-Förderung erhalten.
Teilnahmeberechtigt sind unabhängig von ihrer Nationalität alle an einer unserer 8 Partnerhochschulen in Sachsen-Anhalt eingeschriebenen Vollstudierenden, d.h. Studierende, die hier eingeschrieben sind und zum Erwerb eines Studienabschlusses berechtigt sind.
Allerdings müssen Sie in diesem Fall einige Vorgaben zum Visum und Ihrer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beachten.
Folgende Faktoren spielen hierfür u.a. eine Rolle:
- Art des Praktikums: obligatorisch oder freiwillig?
- Dauer (bis zu 90 Tage, mehr als 6 Monate)
- derzeitiges Visum
- Bestimmungen des Ziellandes
- Teilnahme an EU-Programm (ERASMUS)
Um sicher zu gehen, kontaktieren Sie bitte in jedem Fall die Botschaft Ihres Ziellandes (in dem Sie das Praktikum durchführen wollen), und zwar rechtzeitig vorher. Einige Unternehmen z.B. aus Großbritannien erkundigen sich bereits bei der Bewerbung nach dem Visumsstatus, um zu wissen, was auf sie zukommen wird.
2018 haben sich alle EU-Mitgliedsstaaten bis auf Irland und Dänemark auf die REST-Richtlinie geeinigt. Die wichtigsten Bestimmungen der REST-Richtlinie zum Auslandspraktikum finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass es sich nur um Mindeststandards handelt, die für alle beteiligten EU-Länder gelten - die konkrete, nationale Umsetzung hängt von jedem einzelnen Land ab.
Wiedereinreise nach Deutschland
Außerdem müssen Sie sicherstellen, dass Sie anschließend an das Auslandspraktikum wieder nach Deutschland einreisen können. Bitte besprechen Sie dies unbedingt mit Ihrer Ausländerbehörde.
Weitere Infos hier.
Visum für UK:
https://www.gov.uk/government-authorised-exchange
https://www.college-council.de/auslandspraktika/fachpraktikum-grossbritannien.html
