Learning Agreement

Das Learning Agreement ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen, der Praktikumseinrichtung und Ihrer entsendenden Hochschule. Sie können dieses Dokument nachreichen, es muss aber spätestens VOR Praktikumsbeginn vollständig ausgefüllt und von allen 3 Seiten unterschrieben per Mail bei uns eingegangen sein. Geht es nicht rechtzeitig ein, können wir Ihr Praktikum nicht mehr fördern!

für Studierende

für AbsolventInnen

für DoktorandInnen (eingeschrieben)

 

Für alle: Spätere Änderungen zum Learning Agreement:  Verlängerung/Verkürzung

Wer unterschreibt das Learning Agreement an meiner Hochschule?

Laut Learning Agreement soll die Kontaktperson an der Hochschule (responsible contact person) Ihr Learning Agreement unterzeichnen. Diese bestätigt mit ihrer Unterschrift insbesondere die Art der geplanten Anerkennung des Praktikums. In vielen Fachbereichen gibt es eine feste Person mit dieser Funktion. Falls auf unserer Unterzeichnerliste (s.o.) niemand steht, der/die in Frage kommt, entscheiden Sie bitte selbst und wählen eine Person Ihres Fachbereichs aus bzw. ergänzen diese.

Die Vorgabe der EU dazu lautet folgendermaßen:

"Responsible contact person at the Sending Institution: this person is responsible for signing the Learning Agreement, amending it if needed and recognising the credits and associated learning outcomes on behalf of the responsible academic body as set out in the Learning Agreement. It is a person who provides a link for administrative information and who, depending on the structure of the higher education institution, may be the departmental coordinator or will work at the international relations office or equivalent body within the institution (e.g. Prüfungsamt, placement coordinator, Erasmus coordinator, professor …)."

Letzte Änderung: 20.02.2024 - Ansprechpartner: Webmaster