Änderung des Zeitraums

Wenn Sie Ihr Praktikum verlängern oder vorzeitig beenden möchten, senden Sie uns bitte rechtzeitig das Formular für die Vertragsänderung ausgefüllt zu.

Verlängerung des Praktikums

Sie können sich während des Praktikums entscheiden, Ihr Praktikum zu verlängern.
Eine Förderung ist möglich:

  • bis zu einer maximalen Dauer von derzeit 6 Monaten pro Praktikum
  • ab einer Verlängerung von 2 Wochen
  • sofern noch ausreichend Projektmittel vorhanden sind
  • sofern Sie die maximal zulässige Erasmus-Förderung von insgesamt 12 Monaten nicht überschreiten

Sobald Sie sich mit Ihrer Prakikumseinrichtung auf eine Verlängerung geeinigt haben - in jedem Fall spätestens einen Monat VOR Ende des ursprünglichen Praktikumszeitraums -, füllen Sie die Vertragsänderung aus und schicken sie unterschrieben per E-Mail an das Erasmus-Praktika Büro Sachsen-Anhalt. Sofern ausreichend Mittel vorhanden sind, erfolgt anschließend die Auszahlung einer zusätzlichen zweiten Stipendienrate. 

Mit der Praktikumsverlängerung verschiebt sich der Abgabetermin für den Abschlussbericht entsprechend (einen Monat nach dem neuen Praktikumsende).

Vorzeitige Beendigung des Praktikums

Eine vorzeitige Beendigung des Praktikums ist grundsätzlich möglich. Die Mindestdauer des Praktikums muss jedoch zwei Monate betragen. Ansonsten muss das Erasmus-Praktika Büro Sachsen-Anhalt das gesamte bisher ausgezahlte Stipendium zurückfordern. Wird das Praktikum vorzeitig abgebrochen, füllen Sie die Vertragsänderung aus und schicken  sie unterschrieben per. E-Mail an das Erasmus-Praktika Büro Sachsen-Anhalt. Das zuviel erhaltene Stipendium müssen Sie zurückzahlen. Hierzu erfolgt eine Aufforderung durch das Erasmus-Praktika Büro Sachsen-Anhalt. In der Regel erfolgt eine Verrechnung mit der 2. Stipendienrate nach Abschluss des Praktikums.

Mit der Praktikumsverkürzung verschiebt sich der Abgabetermin für den Abschlussbericht entsprechend (einen Monat nach dem neuen Praktikumsende).

Letzte Änderung: 01.08.2024 - Ansprechpartner: Webmaster