Erwerbstätige TeilnehmerInnen

Voraussetzungen:
Die Erwerbstätigkeit muss mindestens sechs Monate fortlaufend erfolgt sein.
Zeitfenster: 8 Monate vor Praktikumsbeginn.
Der monatliche Erwerb muss zwischen 450€ und 850€ netto liegen (im Durchschnitt der 6 Monate).
Die Tätigkeit kann, muss aber nicht sozialversicherungspflichtig sein.
Ausgenommen: Tätigkeiten in Selbständigkeit, duale Studiengänge mit festem Gehalt
Die Tätigkeit wird während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt. Anschließend kann Sie wieder aufgenommen werden.

Nachweise:
Ehrenwörtliche Erklärung (EE) zur Bestätigung von Zugangsvoraussetzungen und Vorhandensein von Nachweisen, die auf Aufforderung des Erasmus-Praktika-Büros Sachsen-Anhalt vorzuhalten sind.

Mögliche Nachweise: Gehaltsabrechnungen, Steuererklärungen …

Letzte Änderung: 16.11.2022 - Ansprechpartner: Webmaster