Doktorand*innen
Weiterbildungen für DoktorandInnen werden an den Hochschulen in Sachsen-Anhalt meist über die Graduate Schools der einzelnen Hochschulen oder auch Forschungseinrichtungen angeboten und anerkannt. Manchmal ist eine bestimmte Zahl von Weiterbildungen obligatorisch durchzuführen. Das Auslandspraktikum könnte / sollte als eine solche Maßnahme angerechnet werden. Wir sind dazu mit den Graduate schools im Gespräch.
Wir streben an, dass alle geförderten DoktorandInnen ein Zertifikat ihrer Graduate School erhalten, dass die Durchführung des Erasmus-Praktikums bestätigt. Eine Vorlage für das Zertifikat finden Sie hier. Ihre Graduate school kann dieses gern anpassen und z.B. eigene Logos/Farben einfügen. Für die Ausstellung des Zertifikats bescheinigen wir Ihnen die Durchführung des Erasmus-Praktikums. Bitte reichen Sie dazu das entsprechende Dokument bei uns ein.
