Inklusion
Teilnehmende mit geringeren Chancen:
Ab sofort können folgende Zielgruppen ein pauschales Top-up (Aufstockungsbetrag) von 250€ monatlich zusätzlich zum normalen Stipendium erhalten:
- TeilnehmerInnen mit Kind(ern)
- TeilnehmerInnen mit Behinderung
- Teilnehmer/innen mit chronischer Erkrankung und zusätzlichen Kosten
- ErstakademikerInnen
- Erwerbstätige TeilnehmerInnen
Das Top-up ist nicht kombinierbar, d.h. auch erwerbstätige Eltern mit Kind aus nicht akademischem Elternhaus erhalten 250€ (und nicht 750€).
Bitte füllen Sie die Ehrenwörtliche Erklärung für Zusatzförderung Inklusionaus, um das Top-up zu beantragen.
Achtung: Nur wenn Sie die Zusatzförderung fristgerecht (mind. einen Monat vor Praktikumsbeginn) und zusammen mit den anderen Bewerbungsunterlagen beantragen, können wir Sie dafür berücksichtigen.
TeilnehmerInnen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie TeilnehmerInnen mit Kindern können zusätzlich über einen (aufwändigen!) Langantrag die tatsächlichen zusätzlichen Realkosten beantragen. Diese müssen einzeln aufgelistet und anschließend belegt werden. Der Antrag muss spätestens 2 Monate vor Praktikumsbeginn gestellt werden. Die Förderung über Aufstockungsbetrag und Realkosten ist kombinierbar, sofern zwei unterschiedliche Merkmale für den Erhalt des Aufstockungsbetrages (z.B. Erwerbstätigkeit) und den Erhalt der Realkosten (z.B. Schwerbehinderung) vorliegen.
Erasmus-Stipendien für Auslandspraktika sind nach §3 Nr. 44 EStG in der Regel steuerfrei.
Allerdings werden die Top-Ups für Inklusion teilweise auf das Auslands-BAföG angerechnet. Studierende mit Behinderung, chronischer Erkrankung sowie Studierende mit Kind/ern sind anrechnungsfrei. Bei Studierenden aus nicht akademischem Elternhaus sowie erwerbstätigen Studierenden dagegen wird das Top-Up angerechnet. Auch das Top-Up für nachhaltiges Reisen wird angerechnet. Dennoch besteht auch bei einer Anrechnung der Vorteil der Erasmus-Förderung darin, dass diese anders als beim BAföG nicht zurückgezahlt werden muss.