Inklusion

Teilnehmende mit geringeren Chancen:

Ab sofort können folgende Zielgruppen ein pauschales Top-up (Aufstockungsbetrag) von 250€ monatlich zusätzlich zum normalen Stipendium erhalten:

Das Top-up ist nicht kombinierbar, d.h. auch erwerbstätige Eltern mit Kind aus nicht akademischem Elternhaus erhalten 250€ (und nicht 750€).

Bitte füllen Sie die Ehrenwörtliche Erklärung für Zusatzförderung Inklusionaus, um das Top-up zu beantragen.

Achtung: Nur wenn Sie die Zusatzförderung fristgerecht (mind. einen Monat vor Praktikumsbeginn) und zusammen mit den anderen Bewerbungsunterlagen beantragen, können wir Sie dafür berücksichtigen.

TeilnehmerInnen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie TeilnehmerInnen mit Kindern können zusätzlich über einen (aufwändigen!) Langantrag die tatsächlichen zusätzlichen Realkosten beantragen. Diese müssen einzeln aufgelistet und anschließend belegt werden. Der Antrag muss spätestens 2 Monate vor Praktikumsbeginn gestellt werden. Die Förderung über Aufstockungsbetrag und Realkosten ist kombinierbar, sofern zwei unterschiedliche Merkmale für den Erhalt des Aufstockungsbetrages (z.B. Erwerbstätigkeit) und den Erhalt der Realkosten (z.B. Schwerbehinderung) vorliegen.

Letzte Änderung: 29.03.2023 - Ansprechpartner: Webmaster