Doktorand*innen
Auch Doktorand*innen an einer Hochschule in Sachsen-Anhalt können eine Erasmus-Förderung für einen Forschungsaufenthalt im Ausland (Praktikum) erhalten.
Die Förderung von nicht immatrikulierten Doktorand*innen im Rahmen einer SM-Mobilität ist mit einem alternativen Nachweis der Hochschulzugehörigkeit (z. B. zentrale Registrierung von Promovierenden an einer Hochschule/Annahme als Doktorand*in, Beleg über die Aufnahme in eine Promotionsliste einer Fakultät oder Bestätigungsschreiben eines Promotionssekretariats, Bestätigungsschreiben des betreuenden Professors/der betreuenden Professorin über die Annahme eines Kandidaten/einer Kandidatin als Doktorand*in) möglich.
Die Praktika können sowohl in Forschungseinrichtungen und Universitäten, aber auch in Unternehmen und anderen Einrichtungen absolviert werden.
Für Doktorand*innen gelten die gleichen Förderbedingungen wie für Studierende. Auch sie können noch bis ein Jahr nach Promotionsende (Zeitpunkt der Exmatrikulation) als Absolvent*innen eine Förderung erhalten.
6 Monate Erasmus-Praktikum an einer Forschungseinrichtung während der Promotion, 3 Monate Erasmus-Praktikum nach der Promotion an einer Hochschule, 3 Monate Erasmus-Praktikum nach der Promotion in einem Unternehmen.
Praktikum als Doktorand*in: Verfahren analog zu Studierenden
Praktikum bis 1 Jahr nach Ende der Promotion: Verfahren analog zu Absolvent*innen
Das Erasmus-Stipendium reicht meist nicht für eine Vollfinanzierung des Aufenthaltes aus. Eventuell können Sie durch die aufnehmende Einrichtung Unterstützung erhalten (kostenlose Unterkunft, Praktikumsentgelt etc.). Sie können das Erasmus-Stipendium auch mit anderen Stipendien kombinieren, sofern diese nicht aus einem EU-Topf stammen. Auf diesen Webseiten finden Sie viele Möglichkeiten dafür:
Forschungsförderung (Übersicht der Uni Magdeburg)
Forschungsförderung (Übersicht der Uni Halle)