Doktorand*innen
Auch Doktorand*innen, die an einer Hochschule in Sachsen-Anhalt eingeschrieben sind, können eine Erasmus-Förderung für einen Forschungsaufenthalt im Ausland (Praktikum) erhalten. Dieses Praktikum kann sowohl in Forschungseinrichtungen und Universitäten, aber auch in Unternehmen und anderen Einrichtungen absolviert werden.
Für eingeschriebene Doktorand*innen gelten die gleichen Förderbedingungen wie für Studierende. Auch sie können noch bis ein Jahr nach Promotionsende (Zeitpunkt der Exmatrikulation) als Absolvent*innen eine Förderung erhalten.
6 Monate Erasmus-Praktikum an einer Forschungseinrichtung während der Promotion, 3 Monate Erasmus-Praktikum nach der Promotion an einer Hochschule, 3 Monate Erasmus-Praktikum nach der Promotion in einem Unternehmen.
Praktikum als eingeschriebene/r Doktorand*in: Verfahren analog zu Studierenden
Praktikum bis 1 Jahr nach Ende der Promotion: Verfahren analog zu Absolvent*innen
Das Erasmus-Stipendium reicht meist nicht für eine Vollfinanzierung des Aufenthaltes aus. Eventuell können Sie durch die aufnehmende Einrichtung Unterstützung erhalten (kostenlose Unterkunft, Praktikumsentgelt etc.). Sie können das Erasmus-Stipendium auch mit anderen Stipendien kombinieren, sofern diese nicht aus einem EU-Topf stammen. Auf diesen Webseiten finden Sie viele Möglichkeiten dafür:
Forschungsförderung (Übersicht der Uni Magdeburg)
Forschungsförderung (Übersicht der Uni Halle)