Sozialleistungen
Umfassende Infos zu BAföG, Sozialversicherung und Kindergeld während des Praktikums finden Sie hier.
BAföG-berechtigte Studierende erhalten für die Zeit im Auslandspraktikum AuslandsBAföG, während das "normale" Inlands-BAföG pausiert. AuslandsBAföG ist höher und die Bemessungsgrenze ist niedriger. AuslandsBAföG wird bei gesonderten BAföG Ämtern beantragt, die jeweils deutschlandweit für ein Zielland zuständig sind. Grundsätzlich sind nur Pflichtpraktika BAföG-förderungsfähig! Falls Sie in den Semesterferien in ein freiwilliges Auslandspraktikum gehen, können Sie durchgängig das InlandsBAföG in Anspruch nehmen.
Erasmus-Stipendien für Auslandspraktika sind nach §3 Nr. 44 EStG in der Regel steuerfrei.
Allerdings werden die Top-Ups für Inklusion teilweise auf das Auslands-BAföG angerechnet. Studierende mit Behinderung, chronischer Erkrankung sowie Studierende mit Kind/ern sind anrechnungsfrei. Bei Studierenden aus nicht akademischem Elternhaus sowie erwerbstätigen Studierenden dagegen wird das Top-Up angerechnet. Auch das Top-Up für nachhaltiges Reisen wird angerechnet. Dennoch besteht auch bei einer Anrechnung der Vorteil der Erasmus-Förderung darin, dass diese anders als beim BAföG nicht zurückgezahlt werden muss.
Bitte informieren Sie sich beim zuständigen BAföG-Amt bzw. bei Herrn Müller vom AuslandsBAföGAmt in Halle (). Zum Auslandsbafög können Sie sich außerdem auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und des Deutschen Studentenwerkes informieren.