Green Travel

Nachhaltigkeit ist neben der Digitalisierung und der Inklusion ein Schwerpunkt im neuen Erasmus-Programm. Um die Nachhaltigkeit der Erasmus-Mobilitäten zu fördern, können Sie eine zusätzliche Förderung erhalten, sofern An- und Abreise überwiegend nachhaltig durchgeführt werden. Dies müssen Sie bereits bei der Bewerbung angeben und dazu anschließend unsere „Ehrenwörtliche Erklärung Green Travel“ im Original bei uns einreichen (in der Regel zusammen mit der Stipendienvereinbarung per Post). Nach Praktikumsende bestätigen Sie uns dann noch einmal, dass Sie tatsächlich nachhaltig gereist sind (Bestätigung Green Travel).

Sie können einmalig 50€ zusätzlich sowie bis zu 4 zusätzliche Reisetage zum Tagessatz des Stipendiums erhalten. Sie erhalten 90% der Reisetagessätze mit der ersten Stipendienrate zu Praktikumsbeginn und die verbleibenden 10% sowie die 50€ Pauschale nach Praktikumsende mit der letzten Rate.

 

Der Zuschuss für Green Travel ist sehr gering und der Verwaltungsaufwand für uns sehr hoch.

Deshalb:

  • Reicht als Nachweis eine Ehrenwörtliche Erklärung aus. Sie sind verpflichtet, entsprechende Nachweise in Ihren Unterlagen bis 5 Jahre nach Ende des Praktikums für den Fall einer Prüfung durch die EU oder den DAAD aufzubewahren.
  • Überlegen Sie sich (selbst), ob Ihre An- und Abreise nachhaltig ist. Der Begriff „überwiegend nachhaltige Anreise“ ist dehnbar. Flugzeug gilt nicht als nachhaltig, Auto nur unter bestimmten Umständen (Mitfahrgelegenheit z.B.). Zu dem Wort „überwiegend“ haben wir keine konkreten Vorgaben der EU. Zur Orientierung: Aus unserer Sicht ist eine Reise nachhaltig, wenn nicht geflogen oder Auto gefahren wird und Bahn und Bus genutzt werden.
  • Auch zu den zusätzlichen Reisetagen gibt es keine konkreten Vorgaben durch die EU, also entscheiden Sie auch hier. Wichtig ist bei all Ihren Angaben, dass diese plausibel sind und der Realität entsprechen.
  • Wenn Sie anders als ursprünglich gedacht nicht nachhaltig gereist sind, teilen Sie uns das nach Praktikumsende mit und wir ziehen diese Mittel dann von Ihrer 2. Rate ab.
  • Beachten Sie bitte, dass eine nachträgliche Beantragung oder Aufstockung des Green Travel Zuschusses nicht mehr möglich ist.

Letzte Änderung: 12.09.2023 - Ansprechpartner: Webmaster